07. Februar 1962
Grubenunglück
auf der Schachtanlage „Luisenthal“ im Saarland; 299 Tote,
87 Schwerverletzte, 365 Halbwaisen.
12. Februar 1962
Beschluss des Vorstandes der Industriegewerkschaft Bergbau und
Energie: Errichtung einer Stiftung; Stiftungskapital durch die IG Bergbau
und Energie: 250.000,00 DM.
25. April 1962
Gründung der „AUGUST-SCHMIDT-STIFTUNG“; Aufnahme der
Arbeit im Jahre 1963.
Zweck der Stiftung:
Ausschließlicher und unmittelbarer gemeinnütziger Zweck der
Stiftung ist es, Waisen von Arbeitnehmern, die im Organisationsbereich
der IG Bergbau und Energie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
tödlich verunglückt sind, vom vollendeten 14. bis 20. Lebensjahr
Beihilfen für ihre Aus- und Fortbildung zu gewähren.
Ab 1967
Auch auf die Waisen der an den Unfallfolgen sowie an Silikose
verstorbenen Arbeitnehmer wurde die Satzung ausgedehnt.
Von 1962 bis 1968
Feststehender monatlicher Beihilfehöchstsatz in Höhe
von 250,00 DM bzw. 280,00 DM.
Seit 1969
Jährliche Angleichung des Beihilfehöchstsatzes in prozentualer
Höhe wie die Rentenanpassung.
Ab 08.09.1990
Änderung des Organisationsbereiches der IG Bergbau und Energie;
Beginn der Betreuung der Waisen aus den neuen Bundesländern.
Ab Juli 1993
Ausdehnung der Altersgrenze auf 25 Jahre.
Ab Januar 1998
Öffnung der Satzung für die Industriegewerkschaft Bergbau,
Chemie, Energie.
Ab Juli 2000
Erweiterung der Satzung und der Richtlinien um die Berufskrankheiten
Siliko-Tuberkulose, Asbestose, Asbestose mit Lungenkrebs und Mesotheliom
(Asbest).
Ab Juli 2007
Ausdehnung der Altersgrenze auf das 12. - 27. Lebensjahr.