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Aufgabe
der AUGUST-SCHMIDT-STIFTUNG
Die
Stiftung hat die spezielle Aufgabe, Waisen von Arbeitnehmern,
die im Organisationsbereich der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
Energie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit tödlich
verunglückt oder
an den Unfallfolgen sowie an Silikose, Siliko-Tuberkulose, Asbestose,
Asbestose mit Lungenkrebs oder Mesotheliom (Asbest) verstorben sind,
vom vollendeten 12. bis 27. Lebensjahr Beihilfen für ihre
Aus- und Fortbildung zu gewähren. Ein Abweichen von der Altersgrenze ist im Einzelfall durch Entscheidung des Vorstandes möglich.
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