60 Jahre August-Schmidt-Stiftung
Geförderte Waisen erzählen ihre Geschichten.

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Die Stiftung hat die spezielle Aufgabe, Waisen von Arbeitnehmer*innen, die im Organisationsbereich der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit tödlich verunglückt, an den Unfallfolgen oder an einer anerkannten Berufskrankheit verstorben sind, Ausbildungsbeihilfen für die Erziehung, Aus- und Fortbildung bis zum 27. Lebensjahr zu gewähren. Weitere Fördermöglichkeiten von Waisen von Arbeitnehmer*innen, die im Organisationsbereich der IGBCE tätig waren, sind im Einzelfall bei einer besonderen Notlage der Waisen durch Entscheidung des Vorstandes möglich.